H0-Anlage nach Epoche II - Motiven

Deutsche Reichsbahn

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Nummernschema der Dampflokomotiven

Bis zur Gründung des Reichseisenbahnen am 1.April 1920 besaß jede der acht Länderbahnverwaltungen in Deutschland (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklenburg, Oldenburg und bis zum Ende des I.Weltkrieges Elsaß-Lothringen) eigene Vorschriften zur Klassifizierung und Kennzeichnung ihrer Schienenfahrzeuge. Selbst innerhalb der einzelnen Länderbahnen gab es historisch nicht immer eine gradlinige Entwicklung bei den Fahrzeugbezeichnungen. Nach dem Zusammenschluß der sieben im Deutschen Reich verbliebenen Staatsbahnen war eine Vereinheitlichung dieser teilweise sehr unterschiedlichen Systeme dringend geboten, um ein reibungsloses Zusammenwirken über die Ländergrenzen hinaus zu ermöglichen und eine zentrale Leitung dieses hochkomplexen Unternehmens der deutschen Bahnen aufbauen zu können. Immerhin galt es 1920 Bis, einen Bestand von weit über 20000 Dampflokomotiven in mehr als 350 Bauarten zu verwalten. Dabei gab es sowohl Bauarten, die in mehreren tausend Exemplaren existierten als auch Einzelstücke. Das Problem war so aufwändig, daß zu seiner endgültigen Realisierung mehr als fünf Jahre benötigt wurden. Weitere Zeit verging, bis sämtliche Fahrzeuge ihre neue Nummer auch tatsächlich angeschrieben bekamen, in Bayern mindestens drei Jahre. In diesem Zeitraum sind bereits viele Loks ausgemustert worden, für die im Umzeichnungsplan noch eine neue Nummer vorgesehen war.

Bereits nach einem ersten vorläufigen Umzeichnungsplan aus dem Jahre 1922 war vorgesehen, die vorhandenen Lokomotivbauarten in Anlehnung an ihren Haupteinsatzzweck und ihre Achsfolge in 99 Baureihen zusammenzufassen. In Ergänzung zur Baureihe sollte ein Betriebsgattungszeichen weitere Auskunft über Hauptverwendung, Kupplungsverhältnis und Achsfahrmassen geben. Dieses erste System hatte jedoch den Hauptmangel, daß es für zukünftige Fahrzeug-Neuentwicklungen und technische Neuerungen (insbesondere die Erhöhung der Achsfahrmasse) zu wenig Spielraum vorsah.

Deshalb wurde bereits ein Jahr danach der zweite voräufige Umzeichnungsplan erarbeitet, dessen Grundkonzeption dann auch später Verwirklichung fand. Danach waren die 99 zur Verfügung stehenden Stammnummern nach folgenden Hauptbereichen gegliedert:

Die einzelne Lokomotive bekam eine drei- oder vierstellige Ordnungsnummer zugewiesen, welche mit geringem Abstand hinter der Baureihenbezeichnung angeschrieben wurde. Somit waren je Baureihe 9999 Fahrzeuge möglich; diese Kapazität wurde jedoch in keiner Baureihe ausgeschöpft.

Zur Unterscheidung verschiedener Bauarten innerhalb einer Baureihe wurden die Tausender- und Hunderter-Stellen genutzt, so daß die Nummernreihen bei den Länderbahnbauarten meist nicht durchgängig besetzt waren. Bei den Schmalspurlokomotiven und teilweise auch bei Unterbauarten von normalspurigen Triebfahrzeugen wurden auch die Zehner-Stellen zur Unterscheidung herangezogen. Einheitlich in allen Baureihen sollten die Ordnungsnummern oberhalb 7000 für solche Fahrzeuge verwendet werden, deren Ausmusterung in absehbarer Zeit bevorstand, dennoch überlebten einige dieser Fahrzeuge sogar noch den II. Weltkrieg.

Mit einer solchen Betriebsnummer nach diesem zweiten vorläufigen Umzeichnungsplan sind zwischen 1923 und 1925 nachweislich auch einige neugebaute Lokomotiven von den Herstellern an die Reichsbahn ausgeliefert worden, die dann nach 1925 nochmals eine neue Nummer bekommen haben. Es sind jedoch keine der vorhandenen Lokomotiven nach diesem Plan umgezeichnet worden.

Im Jahre 1925 erfolgte dann eine letztmalige Überarbeitung des Planes in einer Reihe von Details, so daß in der zweiten Jahreshälfte mit der praktischen Umsetzung des dritten endgültigen Umzeichungsplans begonnen werden konnte. Im einzelnen wurden die Pläne für die Umzeichnung der einzelnen Länderbahnmaschinen wie folgt verabschiedet (in der letzten Spalte ist die Anzahl der ursprünglich im Plan erfaßten Fahrzeuge aufgezeigt):

Da mit einem derart umfangreichen Vorhaben wie der Umzeichnung von über 28000 Lokomotiven viele organisatorische Fragen zu regeln waren, wurden nach Abschluß der Aufstellung der Umzeichnungspläne 1926 noch endgültige "Richtlinien für die Umzeichnung der Reichsbahn-Dampflokomotiven" erlassen.

Um die zukünftigen Neubeschaffungen (Einheitsbauarten) klar von den alten Länderbauarten abgrenzen zu können, wurden die Nummernbereiche mit dem dritten endgültigen gegenüber dem zweiten vorläufigen Umzeichungsplan nochmals gegliedert :

Diejenigen Lokomotiven, welche zur baldigen Ausmusterung vorgesehen waren (Ordnungsnummern ab 7000) bekamen ihre Loknummer lediglich in gelber Ölfarbe angeschrieben, alle anderen Loks erhielten schwarze Blechschilder mit etwa 14cm hohen aufgenieteten Ziffern. Diese Ziffern wurden im Laufe der Zeit in verschiedenen Ausführungen verwandt, zeitweise in Messing, meist aber in Aluminium und in unterschiedlichen Schriftformen. Bei den Übergangskriegs- (Kennzeichnung durch "ÜK" hinter der Loknummer) und den Kriegs-Lokomotiven wurde die Loknummer nur mit Schablonen weiß aufgemalt.

Die Loknummer wurde an vier Stellen am Fahrzeug angebracht:

an beiden Seiten des Führerhauses (gemeinsam mit dem Betriebsgattungszeichen, und den Schildern der besitzenden Reichsbahndirektion Rbd und des betreuenden Bahnbetriebswerkes Bw)

an der Rauchkammertür

an der Tenderrückwand