Privatgüterwagen
Deutsche Reichsbahn
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Privatgüterwagen
Ab 1908 wurden private Güterwagen, die in den Wagenpark einer Staatsbahn eingestellt wurden, mit dem P-Zeichen unmittelbar hinter der Wagennummer gekennzeichnet. Dieses System und dieses Symbol wurden auch von den wichtigsten Privatbahngesellschaften und auch von anderen europäischen Staatsbahnen verwandt.
Die privaten Güterwagen erhielten bei der Reichsbahn Wagennummern im Bereich 500 000 - 599 999 . Die Einteilung erfolgte dabei nach den Reichsbahndirektionen, in denen sich der Heimatbahnhof des Wagens befand. Die nebenstehende Aufstellung beruht auf einer Dienstvorschrift von 1922. Später wurde dieses Schema mehrfach verändert (wenn Direktionen geändert wurden) und erweitert (wenn einzelne Nummernbereiche nicht mehr ausreichend waren).
Bis zur Aufhebung der Gruppenverwaltung Bayern trugen alle dort zusammengefaßten Privatwagen, außer denen des linksrheinischen Netzes (Ludwigshafen), die Kennzeichnung München. Danach besaßen alle bayrischen Direktionen eigene Nummernbereiche.
Alle Privatgüterwagen trugen an beiden Wagenseiten jeweils links oberhalb des Rahmens ein 2m breites und 0,8m hohes schwarzes Kennzeichnungs-Schild. Darauf waren unter anderem weiß angeschrieben:
die Wagennummer
die Bahndirektion
der Heimatbahnhof (schwarz auf weiß)
das Ladegut
Daran war auch der Zettelkasten für den Wagenlaufzettel angebracht.
Auf einem zweiten schwarzen Schild, welches an jeder Wagenseite rechts auf dem Rahmen angebracht wurde, war in weißer Farbe der Eigentümer angeschrieben.
Die auf diesem Bild erkennbare Wagennummer ist historisch belegt und entspricht dem letzten Zustand vor der Umnummerierung nach 1945.